Hotronic - Keeping Feet Warm, Keeping Hands and Feet Dry!
(Beschränkte) Garantie für Hotronic FootWarmer Power Plus e-Serie

HOTRONIC FOOTWARMER POWER PLUS e-SERIE

HOTRONIC Beschränkte Garantie

Für die Hotronic® FootWarmer Power Plus e-Serie gewährt Hotronic eine beschränkte Garantie von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum. Diese Garantie ist ausschließlich für den Erstkäufer, der die neue Hotronic-Schuhheizung Power Plus von einem autorisierten Händler erworben hat. Ein Kaufnachweis mit Datum ist vorzulegen. Hotronic ersetzt oder repariert nur jenes Teil des FootWarmer Power Plus, welches als Folge von Ausführungs- oder Materialmängeln defekt ist. Ein Anspruch auf kompletten Neuersatz besteht nicht. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf Schäden, die auf nicht sachgemäße Verwendung, Nachlässigkeit, Mißbrauch oder jeglichen in der Gebrauchsanweisung nicht vorgesehenen Einsatz zurückzuführen ist. Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen: normale Abnutzung, Nachlassen der Akkuleistung, Veränderung von Aussehen bzw. Farbe, Bruch (mit Ausnahme eines durch Herstellermängel bedingten Bruchs), unsachgemäße Wartung, unsachgemäß vorgenommene Produktmodifikationen, Produktverlust infolge mangelhafter Befestigung, normale Temperaturabweichungen pro Heizstufe bzw. Abweichungen in Bezug auf die Heizdauer des Gerätes auf einer bestimmten Heizstufe nach dem Aufladen, bedingt durch die Wahl des Batterieladeverfahrens bzw. die Bedingungen, in denen die Hotronic Schuhheizung FootWarmer Power Plus verwendet wird, sowie Toleranzen der Batterien, der Mikrosteuerung, des Mikroprozessors oder des Mikro-Chips.

Diese beschränkte Garantie ist die einzige Garantie, die dem Käufer gewährt wird.

Weitere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien sind ausgeschlossen. Weder Hotronic International Limited, noch der Händler haften für nebensächliche oder Folgeschäden jeglicher Art, die auf die Verwendung oder den Besitz der Hotronic-Schuhheizung Power Plus zurückzuführen sind.

Sollte an der Hotronic-Schuhheizung Power Plus während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so das Produkt vom Besitzer unverzüglich an einen autorisierten Händler bzw. den Landesvertreter zurückzugeben. Bitte das komplette Set (mit Akku-Packs, Ladegerät und Heizelementen) zusammen mit dem Kaufnachweis vorlegen. Falls die Hotronic-Schuhheizung Power Plus bzw. ein Teil derselben ersetzt oder repariert wird, so entspricht die Garantiezeit für das Ersatzprodukt/Ersatzteil bzw. das reparierte Produkt/-Teil der verbleibenden Originallaufzeit der beschränkten Garantie ab dem Kaufdatum der ursprünglichen Hotronic-Schuhheizung Power Plus.

 

Für vorangegangene FootWarmer Serien erfragen Sie bitte die Garantielaufzeiten bei Ihrem Händler bzw. Landesvertreter.